Schuldbeitritt

Der Schuldbeitritt ist eine Veränderung im Schuldverhältnis, bei dem zu dem bisherigen Schuldner ein weiterer Schuldner zusätzlich in das Schuldverhältnis eintritt. Nachdem ein weiterer Schuldner in den Vertrag eingestiegen sind, haften beide Schuldner als Hauptschuldner. Das bedeutet der Gläubiger kann bei nicht Einhaltung des Schuldvertrags seine Forderungen an beide Schuldner herantragen.

Weitere Veränderung im Schuldverhältnis sind die Schuldübernahme und die Schuldbürgschaft.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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