Schlussabnahme

Bei der Schlussabnahme wird die Immobilie, sowie alle Rechte und Pflichten, vom Bauunternehmen an den Bauherren übergeben. Mit der unterzeichneten Schlussabnahme wird die Mängelfreiheit des Objekts festgehalten und neben dem Beginn der Gewährleistung durch den Bauunternehmer wird nun auch der gesamte Betrag für seine Arbeiten fällig.

Gibt es bei der Schlussabnahme noch Mängel, so sollten diese vor Unterzeichnung beseitigt werden. Dafür kann der Bauherr unter bestimmten Vorraussetzungen eine Sicherheit einbehalten.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ