Revalutierung

Auch Neuvalutierung genannt.

Bei der Revalutierung wird eine bestehende Grundschuld, deren Kredit bereits oder zum Teil abbezahlt wurde, genutzt um einen neuen Kredit abzusichern. Damit die bestehende Grundschuld ein weiteres Mal genutzt werden kann, bedarf es der Zustimmung durch den bisherigen (ersten) Gläubiger.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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