Rentenschuld
Die Rentenschuld ist eine besondere Form der Grundschuld. Der Schuldner muss eine regelmäßige Geldrente an den Gläubiger der Rentenschuld bezahlen. Die Rentenschuld wird im Grundbuch eingetragen und kann durch einen festgelegten Betrag vom Eigentümer des belasteten Grundstücks aufgehoben werden.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
