Regionalplan
Auch Gebietsentwicklungsplan oder Regionaler Raumordnungsplan genannt.
In dem Regionalplan werden die Vorgaben aus dem Raumordnungsplan des Bundes und dem Landesentwicklungsplan des jeweiligen Landes mit den Interessen der Region (Gemeinde) vereinbart. Dabei geht es hauptsächlich um die Bau- und Gebietsentwicklung sowie die Entwicklung von Lebens- und Wohnräumen, Arbeits- und Handelsflächen.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
