Rangvorbehalt
Wird im Grundbuch eine Grundschuld oder ein anderes recht eingetragen so hat der Eigentümer durch einen Rangvorbehalt die Möglichkeit sich eine Ranghöhere Stelle für andere Kredite oder Eintragungen freizuhalten. Für den Gläubiger der rangtieferen Eintragung bedeutet dies Einschränkung bzw. eine tiefere Position in einem möglichen Gläubigerprozess.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
