Rangstelle

Auch Rangverhältnis genannt.

Als Rangstelle wird die im Grundbuch eingetragene Position einer Belastung im Verhältnis zu anderen Eintragungen in dieser Abteilung des Grundbuchs bezeichnet. Der Rang einer Belastung bestimmt sich nach dem Datum ihrer Eintragung, wurden zwei Eintragungen gleichzeitig vorgenommen so bekommen diese Einträge Ranggleichheit.

Ein Sonderfall der Rangstelle ist möglich, wenn der Grundstücks Eigentümer einen Rangvorbehalt in das Grundbuch hat eintragen lassen.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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