Räumungstitel

Wurde das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter regelkonform beendet und der Mieter verbleibt eigenmächtig weiterhin in dem Wohnraum, so kann der Eigentümer des Objekts bei Gericht einen Räumungstitel erstreiten. Dazu muss eine Räumungsklage bei Gericht eingereicht werden, hat dieses Verfahren Erfolg, so erhält der Eigentümer den Räumungstitel. Mit diesem kann er dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der dann eine Zwangsräumung durchführt.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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