Räumungsklage
Wurde dem Mieter ein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund und ein fristgerechter Kündigungstermin gennant und er verbleibt eigenmächtig weiterhin in dem Mietobjekt, so kann der Vermieter durch eine Räumungsklage den Mieter zur Herausgabe und Räumung der Immobilie verklagen. Als Räumungsklage wird lediglich das gerichtliche Verfahren bezeichnet und sagt noch nichts darüber aus, ob Mieter oder Vermieter im Recht ist. Erhält der Vermieter aber den Zuspruch für seine Räumungsklage so erhält er einen Räumungstitel. Mit diesem kann er dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen und eine Zwangsräumung veranlassen.
Eine eigenmächtige Aneignung der Immobilie durch den Vermieter ist nicht zulässig.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
