Pseudobeschluss

Auch Zitterbeschluss genannt.

Als Pseudobeschluss werden im Wohnungseigentumsgesetz Entscheidungen bezeichnet die zum Zeitpunkt der Entscheidung zwar rechtswidrig sind, jedoch aufgrund von Nichtanfechtung nach einer Frist von einem Monat wirksam werden.

Ein solcher Pseudobeschluss kann durch die Eigentümer einer Immobilie entweder auf der Eigentümerversammlung oder durch einen Umlaufbeschluss entschieden werden. Der Pseudobeschluss bezieht sich meist auf Regelungen betreffend der Kostenverteilung, Grundsätze des geltenden Rechtes kann ein Pseudobeschluss jedoch nicht umgehen.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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