Parzellierung
Auch Teilung genannt.
Wird ein Grundstück in ein oder mehrere Teile geteilt nennt man dies Parzellierung. Damit ein Grundstück in mehrere eigenständige Grundstücke aufgeteilt werden kann wird eine Teilungsgenehmigung benötigt. Die Parzellierung wird dann im Grundbuch eingetragen.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
