Objektverbrauch
Auch Objektbeschränkung genannt.
Wurde für den Bau oder Umbau von selbstgenutzten Wohnraum bereits eine Förderung in Form einer Eigenheimzulage in Anspruch genommen, so tritt der Fall des Objektverbrauchs ein. Denn die Eigenheimzulage kann von jedem Steuerpflichtigen nur einmal in Anspruch genommen werden. Dementsprechend sind Ehepaare zweimal Förderungsberechtigt.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
