Nichtabnahmeentschädigung

Auch Nichtabnahmeentgelt genannt.

Als Nichtabnahmeentschädigung bezeichnet man ein Entgelt das bei nichtabnahme eines Kredits gezahlt werden muss. Dabei dient die Nichtabnahmeentschädigung dazu Kosten um die durch Bereitstellung und Vorbeireitung des Kredits entstanden sind zu entschädigen.

Die Höhe der Nichtabnahmeentschädigung berechnet sich ähnlich wie bei einer Vorfälligkeitsentschädigung.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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