Negativerklärung

Als Negativerklärung wird die schriftliche Verpflichtung eines Schuldners bezeichnet bestimmte Werte (z.B. eine Immobilie) weder zu verkaufen noch zu beleihen. Eine Ausnahme müsste in diesem Fall mit dem Gläubiger abgestimmt werden.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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