Nachrangfinanzierung

Auch Nachfinanzierung, Nachfinanzierungsdarlehen oder Nachfinanzierungskredit genannt.

Von einer Nachrangfinanzierung spricht man bei einem Kredit, der eine niedrigere Rangstelle im Grundbuch erhält als eine bereits eingetragene Grundschuld oder Hypothek. Die Nachrangfinanzierung wird unter die bestehende Eintragung gesetzt, so dass im Schadensfall auch zuerst die Ansprüche des Gläubigers der älteren Eintragung zu befriedigen sind.

Soll eine spätere Eintragung im Grundbuch die oberste Rangstelle einnehmen, so muss der Eigentümer des Grundstücks einen vor der ersten Eintragung einen Rangvorbehalt vermerken lassen.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ