Minderheitenquorum

Auch Minderheitsabstimmung oder Minderheitsquorum genannt.

Ein Minderheitenquorum ist die Veranlaßung einer Wohnungseigentümerversammlung durch eine Minderheit der Eigentümer. Reicht mehr als ein Viertel der Eigentümer eine schriftliche Begründung für eine Versammlung bei dem Hausverwalter ein, so muss dieser eine Eigentümerversammlung durchführen.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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