Mietvertrag
Auch Gebrauchsüberlassungsvertrag genannt.
Ein Mietvertrag ist ein zwischen Mieter und Vermieter geschlossener schuldrechtlicher Vertrag. Der Vermieter schuldet dem Mieter die Überlassung des gemieteten Wohnraums für den der Mieter einen entsprechenden Mietbetrag zahlen muss.
Bei der Vermietung von Immobilien unterscheidet man zwischen Gewerbemietverträgen und Wohnmietverträgen. Ein Gewerbemietvertrag kommt bei der Vermietung von Gewerberaum zum Einsatz. Ein Wohnmietvertrag bei der Vermietung von Wohnraum, dieser räumt dem Mieter deutlich mehr Rechte und Sicherheiten ein. Die Kündigung eines Wohnmietvertrages ist für den Vermieter deutlich komplizierter als bei einem gewerblichen Mietvertrag. Das Mietverhältnis beginnt sobald der Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde und das Mietobjekt durch eine Übernahme offiziell an den Mieter übergeben worden ist.
Auf folgender Seite haben wir die verschiedenen Immobilien Mietverträge unseres Partners aufgelistet. Diese sind von Juristen erstellt und bieten daher eine gewisse Sicherheit gleichermaßen für Mieter wie Vermieter.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
