Mietpreisbindung
Als Mietpreisbindung wird eine rechtlich festgelegter Mietpreis bezeichnet, der überschritten und nur mithilfe einer Verordnung erhöht werden darf.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
Als Mietpreisbindung wird eine rechtlich festgelegter Mietpreis bezeichnet, der überschritten und nur mithilfe einer Verordnung erhöht werden darf.
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