Mietkauf

Beim Mietkauf wird zwischen dem Eigentümer und dem Mieter/Käufer ein Vertrag geschlossen, der zunächst Mietzahlungen vorsieht und danach einen Kauf der Immobilie. Solange eine Miete gezahlt wird handelt es sich rechtlich um einen Mietvertrag, danach um einen Kaufvertrag.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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