Mietausfallwagnis

Als Mietausfallwagnis wird ein prozentualer Anteil der Mieteinnahmen bezeichnet, der das Risiko des Leerstands oder des Mietausfalls abdeckt. Bei Sozialwohnungen darf das Mietausfallwagnis maximal zwei Prozent der Nettomiete betragen.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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