Mietaufhebungsvertrag

Sind Mieter und Vermieter sich einig, dass das Mietverhältnis beendet werden soll, dann gibt es die Möglichkeit dies mit einem Mietaufhebungsvertrag zu besiegeln.

Daher eignet sich ein Mietaufhebungsvertrag wenn das Mietverhältnis schnell beendet werden soll, da man sich in diesem Falle an keine Kündigungsfristen halten muss.

Der Mietaufhebungsvertrag muss in schriftlicher Form von beiden Parteien unterschrieben werden. Wichtige Inhalte des Mietaufhebungsvertrages sind Datum des Mietendes, die Frage bis wann Miete und Nebenkosten gezahlt werden müssen und eine Regelung für Renovierungsarbeiten.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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