Maklervertrag

Der Maklervertrag ist der Vertrag zwischen dem Immobilienmakler und dem Immobilieninteressenten der besagt, dass der Kunde sofern er mithilfe des Maklers ein passendes Objekt gefunden hat diesem eine Provision zahlen muss.

Der Maklervertrag bedarf keiner bestimmten Form sondern der Makler muss lediglich schlüssig darlegen können, dass er an der Vermittlung der Immobilie beteiligt war.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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