Maklergeschäft
Auch Gemeinschaftsgeschäft oder Kooperationsgeschäft genannt.
Als Maklergeschäft bezeichnet man die Angebote und Vertragsabschlüsse von Immobilien bei denen mehrere Immobilienmakler in die Vermittlung involviert sind. Häufig kommt es dazu wenn ein Makler einen Interessenten, aber kein passendes Objekt im Angebot hat und dann bei einem seiner Makler Kollegen eine passende Immobilie findet.
Eine andere Möglichkeit ist, dass ein Makler keinen Kunden für ein bestimmtes Objekt findet und deshalb weitere Makler in die Vermarktung mit einbezieht. Die Vermittlungsprovision wird im Fall eines Maklergeschäfts unter den beteiligten Immobilienmaklern aufgeteilt.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
