Kündigungsschutz

In Deutschland genießen Mieter einen recht guten Kündigungsschutz. Denn ein Grundsatz des sozialen Mietrechts besagt, dass eine Grundlose Kündigung durch den Vermieter nicht zulässig ist.

Eine Kündigung durch den Vermieter kann nur in Kraft treten, wenn der Mieter vorher in schwerer Form entgegen den im Mietvertrag verankerten Punkte gehandelt hat, wenn der Vermieter begründeten Eigenbedarf an dem Wohnraum angemeldet hat oder wenn der Mieter in hohem Maße unwirtschaftlich für die Verwendung der Immobilie ist.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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