Kleinreparaturen

Als Kleinreparaturen werden Reparaturen bezeichnet die von dem Mieter einer Immobilie ausgeführt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass eine Kleinreparatur einen Betrag von 75 Euro nicht übersteigen darf bzw. im gesamten Jahr einen Betrag von 300 Euro.

Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Vermieters für die Instandhaltung seines Mietobjekts zu sorgen. Nur wenn im Mietvertrag eine Klausel für Kleinreparaturen vermerkt ist, muss der Mieter kleine Reparaturen selbst durchführen bzw. veranlassen.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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