Kleinbetragsregelung

Lässt ein Vermieter sein Objekt renovieren und die Kosten einer einzelnen Maßnahme liegen unter 2.050 Euro (netto) so kann er diese Ausgaben im selben Kalenderjahr als Werbungskosten gegen seine Mieteinkünfte gegen rechnen.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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