Kautionsabrechnung

Auch Kautions Abrechnung genannt.

Mit Kautionsabrechnung wird die endgültige Abrechnung der Mietkaution mit dem Mieter genannt. Dabei werden offene Mietzahlungen oder im Übergabeprotokoll festgehaltene Mängel von der eingezahlten Sicherheit (Kaution) abgezogen. Der Rest ist dem Mieter auszuzahlen. Die Kautionsabrechnung sollte in schriftlicher Form erfolgen.

Die Rückzahlung der Kaution sollte im Interesse beider Parteien innerhalb von drei Monaten nach ende des Mietverhältnisses erfolgen. Ein Muster für eine Kautionsabrechnung gibt es bei Vorlagen.de. Lässt der Vermieter länger auf sich und die Abrechnung warten so gibt es dort ebenfalls ein Musterschreiben, dass den Vermieter zur auszahlung der Kaution auffordert.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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