Kaution
Auch Mietkaution oder Mietsicherheit genannt.
Eine Kaution wird nach Abschluss eines Mietvertrages beim Vermieter hinterlegt. Die Höhe der Kaution ist nicht gesetzlich geregelt, sie darf aber maximal 3 Nettomonatsmieten (ohne Nebenkosten) betragen. Achten Sie jedoch darauf, ob im Mietvertrag klar geregelt wird, dass der Vermieter die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen zu verwahren hat.
Die Kaution kann bar oder in Form einer Bankbürgschaft übergeben werden, für den Mieter ist eine Bankbürgschaft für den Fall einer Insolvenz des Vermieters die sicherste Variante der Kaution.
Nach beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter in der Regel 3 bis 6 Monate um eine Schlussrechnung zu erstellen und die Kaution (bzw. den Rest) mit Zins und Zinseszins zurück zu zahlen.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
