Immobilie

Auch Liegenschaft oder ugs. Objekt genannt.

Eine Immobilie ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein Grunstück inklusive darauf befindlicher Gebäude, denn nach deutschem Recht ist ein Grundstück nicht nur praktisch sondern auch rechtlich immer mit den darauf gebauten Objekten verbunden.

Der Besitzer der Immobilie ist der Eigentümer, sein Anspruch auf das Grundstück und die darauf befindlichen Objekte wird im Grundbuch eingetragen.

Der Begriff Immobilie kommt vom lateinischen "im-mobilis" und bedeutet "nicht bewegliches Gut".

Eine Immobilie ist in der Regel eine sichere Geldanlage, daher werden Immobilien auch häufig zu Absicherung von Krediten genutzt. Der Handel mit Immobilien wird allgemein als Immobilienmarkt bezeichnet. Dabei unterscheidet man zwischen Gewerbe- und Wohnimmobilien je nach Nutzung des jeweiligen Objekts.

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Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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