Hauswart

Auch Hausmeister genannt.

Der Hauswart wird vom Vermieter oder Verwalter als Betreuer für eine Immobilie eingestellt und kümmert sich um praktische und technische Aufgaben. Die Kosten für den Hauswart können teilweise vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden. Dabei kann es sich entweder um eine 400,- EUR Kraft handeln, um einen festangestellten Hauswart der Hausverwaltung oder um ein eigenständiges Hausmeister Service Unternehmen. Entscheidend sind die Aufgaben die vom Hauswart übernommen werden.

Üblicherweise kümmert sich der Hauswart um alle Instandhaltungs-, Reparatur- und Schönheitsaufgaben am Mietobjekt sowie die Pflichten des Vermieters wie Fürsorge-, Instandhaltungs-, Überlassungs- und Verkehrssicherungspflicht. Jedoch können Arbeiten die im Auftrag des Vermieters gemacht und dem Vermieter eine weitere Vermietung seines Objekts ermöglichen nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Auf der Seite Vorlagen.de gibt es eine Menge an relevanten Dokumenten wie zum Beispiel eine Stellenbeschreibung (Hausmeister in Verwaltungsgebäude), Stellenbeschreibung (für einen technischen Hauswart) oder eine Unterweisungspräsentation für einen Hauswart.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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