Haustürwiderrufsgesetz
Das am 16. Januar 1986 erlassene Haustürwiderrufsgesetz regelt das Widerrufsrecht für Haustür- und ähnliche Geschäfte.
Durch das Haustürwiderrufsgesetz ergibt sich in den meisten Fällen eine längere Kündigungsfrist für so genannte Haustürgeschäfte.
Für Vermieter ist es daher wichtig, dass wenn Verträge und Vereinbarungen "an der Haustür" geschlossen werden, eine schriftliche Belehrung über das Widerrufsrecht im Vertrag vorhanden ist.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
