Hausrecht
Hat ein Mieter eine Wohnung gemietet so erwirbt er dadurch das Hausrecht. Das Hausrecht überlässt dem Mieter die Entscheidung wer seine Wohnung betritt und wer nicht.
Der Vermieter darf die Wohnung nur noch mit Einverständnis des Mieters betreten. Einzige Ausnahme: Notfälle (z.B. ein Wasserrohrbruch) sofern der Mieter nicht selber die Wohnung öffnen kann.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
