Grundsteuer
Die Grundsteuer ist in Deutschland für den Besitz von Grundstücken zu entrichten. Geregelt wird sie durch das Grundsteuergesetz (GrStG).
Die Grundsteuer teilt sich in zwei verschiedene Arten auf:
Grundsteuer A (agrarisch) für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke
Grundsteuer B (baulich) für bebaute Grundstücke.
Die Grundsteuer darf von dem Vermieter auf die Mieter in der Betriebskostenabrechung umgelegt werden.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
