Grundsteuer

Die Grundsteuer ist in Deutschland für den Besitz von Grundstücken zu entrichten. Geregelt wird sie durch das Grundsteuergesetz (GrStG).

Die Grundsteuer teilt sich in zwei verschiedene Arten auf:
Grundsteuer A (agrarisch) für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke
Grundsteuer B (baulich) für bebaute Grundstücke.

Die Grundsteuer darf von dem Vermieter auf die Mieter in der Betriebskostenabrechung umgelegt werden.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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