Grundschuld
Die Grundschuld gehört genau wie die Hypothek zu den Grundpfandrechten. Der Unterschied ist nur, dass die Grundschuld nicht an an eine bestimmte Forderung gebunden ist. So kann eine Grundschuld einer Bank immer wieder als Sicherheit für neue Kredite dienen.
Der Vorteil der Grundschuld ist, dass im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, sehr schnell eine Zwangsversteigerung des verpfändeten Besitzes erwirkt werden kann. Daher wird heute meist nur noch die Grundschuld als Absicherung von Krediten genutzt. Wofür eine Grundschuld als Sicherheit dient wird durch eine Zweckbestimmungserklärung festgelegt.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
