Grundpfandrecht

Das Grundpfandrecht regelt die Absicherung von Krediten und Darlehen durch eine Immobilie oder ein Grundstück.

Es gibt verschiedene Grundpfandrechte wie die Grundschuld, die Hypothek oder die Rentenschuld. In der Praxis wird am häufigsten für einen Kredit mit einer Grundschuld gebürgt und so vom Grundpfandrecht gebrauch gemacht.

Steht einem Kreditgeber (Gläubiger) ein Grundpfandrecht zu und kann der Schuldner seinen Kredit nicht zurück zahlen, so kann der Kreditgeber in einem Vollsteckungsverfahren durch eine Zwangsversteigerung oder eine Zwangsverwaltung seine Zahlungen erhalten.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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