Grundbuch

Das Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis in dem die Grundstücke des Bezirks nach Lage aufgeführt sind und das die Besitzverhältnisse von Grundstücken angibt.

Weitere Informationen über Erbbaurecht, Eigentumsverhältnisse, Gemeinderechte, Größe und Lage sind ebenfalls dem Grundbuch zu entnehmen.

Jedes Grundbuch enthält folgende Informationen:

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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