Gläubiger

Auch Kreditor genannt.

Bekommt ein Schuldner einen Kredit, so wird dieser von dem Gläubiger gezahlt. Der Gläubiger erwartet einen Gewinn aus der Rückzahlung des Kredits.

Das Wort "Gläubiger" kommt vom italienischen "Creditore", das von "credere = glauben" abgeleitet ist. Der Gläubiger glaubt also daran, dass der Schuldner seinen Kredit zurückzahlen kann.

Die Rückzahlung des Kredits muss der Schuldner durch eine Schuld gegenüber dem Gläubiger absichern. Die beiden treten dadurch in ein Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger seine Ansprüche zur Not durch eine Zwangsvollstreckung eintreiben

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ