Gewerbeimmobilie
Auch Gewerbefläche, Gewerbeobjekt oder Gewerberaum genannt.
Eine Gewerbeimmobilie ist eine Immobilie, die überwiegend oder ausschließlich gewerblich genutzt wird. Unter den Begriff Gewerbeimmobilie fallen Büros, Ateliers, Supermärkte, Einzelhandelsflächen, Lagerflächen und ähnliche Einrichtungen. Eine Gewerbeimmobilie ist sowohl im Steuerrecht als auch im Finanzbereich und im Baurecht von Wohnimmobilien und Sonderimmobilien abzugrenzen und anders zu behandeln. Steuerrechtlich heißt hier, dass man bei einer Gewerbeimmobilie Abschreibungen vornehmen kann. Und natürlich spielt auch die Umsatzsteuer hierbei eine Rolle.
Je nach Beschaffenheit kann eine Gewerbeimmobilie jedoch genauso zu Wohn- wie auch zu Gewerbezwecken genutzt werden. Ein Beispiel ist der Bauernhof. Er ist eine Gewerbeimmobilie, weil man dort Erträge erwirtschaftet oder Feriengäste aufnimmt. Er ist aber auch Wohnimmobilie, weil Bauern und Feriengäste den Bauernhof ja auch bewohnen. Ein weiteres Beispiel stellt das Atellier dar, in dem der Künstler oft nicht nur arbeitet, sondern eben auch wohnt oder sogar ausstellt.
Die Bewertung von Gewerbeimmobilien erfolgt nach dem Ertragswertverfahren. Die Grundsteuer hängt von der Nutzung ab. Es liegen unterschiedliche Grundsteuermesszahlen für Wohn- und Gewerbeimmobilien zugrunde. Seit der Reform der Unternehmenssteuerdenkt man über die Einführung einer „Grundsteuer C“ (für Gewerbeimmobilien) als teilweisen Ersatz der Gewerbesteuer nach. Bei Gewerbeimmobilien gibt es keinen gesetzlichen Mieterschutz, da die Mietverträge eine große Vertragsfreiheit gewähren.
Gewerbeimmobilien werden durch die geringere vertragliche Bindung und die stärkere Konjunktursensitivität intensiver gehandelt als Wohnimmobilien und zwar regional, überregional und international. Es besteht eine große Konkurrenz bei Mietern, Investoren und Anbietern.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
