Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung vereint seit dem 1. Februar 2002 die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) und regelt bestimmte Standards für den Energieverbrauch von Immobilien.

So legt die Energieeinsparverordnung bestimmte Normen für die Isolierung und somit einen niedrigeren Energieverbrauch fest.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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