Darlehensvertrag (zwischen Privatleuten)

Ein Darlehensvertrag ist genau genommen das gleiche wie ein Kreditvertrag. Doch im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man mit Darlehensvertrag einen Vertrag zwischen Privatleuten und zwar wenn Bekannte, Freunde oder Verwandte einem anderen Geld überlassen und zwar ohne eine Gewinnabsicht. Dies kommt häufig vor beim Start ins Berufsleben oder in die Selbstständigkeit.

Aber auch beim Hausbau spielt die Überlassung von Geldmitteln oft eine Rolle. Da es in diesen Fällen oft um hohe Summen geht sollten beide Parteinen einen Darlehensvertrag unterschreiben in dem Punkte wie Darlehensgewährung, Kündigungsfrist, salvatorische Klausel, Sicherheiten sowie die Unanwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes geklärt werden. Am besten eignet sich dafür dieser Muster Darlehensvertrag der von einem Anwalt erstellt wurde.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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