Betriebskosten

Auch Mietnebenkosten oder Nebenkosten (NK) genannt.

Als Betriebskosten werden alle Kosten bezeichnet die dem Eigentümer durch den Unterhalt einer Immobilie entstehen. Sofern die Immobilie vermietet ist können die Betriebskosten zum Teil auf die Mieter umgegelegt werden. Üblicherweise zahlt der Mieter deshalb monatlich eine Nettomiete plus Betriebskostenvorrauszahlung.

Nach Ablauf des Jahres muss der Vermieter dem Mieter dann in einer Betriebskostenabrechnung die tatsächlichen Kosten zu den Vorrauszahlungen auflisten und ggf. eine Nachzahlung fordern oder einen Rückbetrag erstatten. Umgelegt werden dürfen lediglich die in der Betriebskostenverordnung festgelegten Nebenkostenarten.

Wer es sich einfach machen möchte, der findet bei Vorlagen.de eine Betriebskostenabrechnung als Excel Vorlage, dort müssen lediglich die entsprechenden Werte eingetragen werden. Ein passendes Anschreiben zur Nebenkostenabrechnung gibt es dort ebenfalls.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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