Bauweise
1. Im Bebauungsplan muss festgelegt sein ob es sich bei dem Bauvorhaben um eine offene oder geschlossene Bauweise handelt. Dabei handelt es sich bei der offenen Bauweise um Objekte mit einem Abstand zur seitlichen Grundstücksgrenze und bei der geschlossenen Bauweise um Objekte die direkt an der seitlichen Grundstücksgrenze liegen.
2. Bauweise kann auch die Art bezeichnen nach der ein Objekt gebaut wird. Verschiedene Bauweisen sind z.B. Massivbau aus Stein, Lehm oder Beton, Holzbauweisen oder Stahl.
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