Barrierefrei

Als Barrierefrei bezeichnet man ein Objekt, dass von allen Menschen über den selben Zugansweg genutzt werden kann.

Im Bereich von Immobilien bezeichnet man als Barrierefrei Objekte die von Behinderten Menschen genutzt werden können.

Seit September 2001 können Mieter einen barrierefreien Umbau ihrer Wohnung fordern, sofern ein berechtigter Grund für diese Forderung besteht. Die Entscheidung für diesen Umbau wird jedoch mit Rücksicht auf beide Parteien (Mieter und Vermieter) gefällt.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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