Auskunftsverpflichtung
Der Verwalter einer Immobilie ist gegenüber seinem Auftraggeber, also dem Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft zur Auskunft über Verwaltungs- und Vermietungsrelevante Fragen betreffend des Verwalteten Objektes verpflichtet.
Die Auskunft des Verwalters kann in mündlicher oder schriftlicher Form oder auf der Eigentümerversammlung gegeben werden.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
