Anzeigepflicht

Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch ist der Mieter eines Objektes anzeigepflichtig. Das bedeutet, dass er Mängel die ihm am Objekt auffallen unverzüglich in mündlicher oder schriftlicher Form dem Vermieter mitzuteilen hat.

Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, so kann dies schwere Konsequenzen haben, denn im Fall von Folgeschäden müsste der Mieter für diese haften.

Unser Tipp: gehen Sie auf Nummer Sicher und teilen Sie Ihrem Vermieter Mängel umgehend mündlich und schriftlich (nachweisbar) mit.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.

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