Ankaufsrecht
Das Ankaufsrecht bezeichnet das Recht eine Immobilie innerhalb eines bestimmten Zeitraums für einen bestimmten Preis und unter bestimmten Konditionen zu erwerben. Das Ankaufsrecht ist gesetzlich nicht geregelt, kann jedoch im Grundbuch vermerkt werden.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
