Alternativwohnung
Auch Ersatzwohnraum oder Ersatzwohnung genannt.
Als Alternativwohnung bezeichnet man eine Wohnung die ein Vermieter seinem Mieter als Alternative anbietet.
Dieser Fall ist jedoch recht selten und ein Vermieter muss seinem Mieter nur unter besonderen Vorraussetzungen eine Alternativwohnung anbieten und zwar wenn:
1. der Vermieter Eigenbedarf an der Wohnung angemeldet hat
und wenn
2. eine Wohnung im gleichen Objekt oder in gleicher Wohnlage alternativ zur Verfügung steht.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
