Abmahnung
Der Vermieter kann seine Mieter bei groben Fehlverhalten wie z.B. Lärmbelästigung oder Beschädigung, mündlich oder schriftlich Abmahnen.
Um im Zweifelsfall aber Abmahnungstermine nachweisen zu können ist die schriftliche Form für den Vermieter deutlich sicherer.
Denken Sie daran: eine Abmahnung muss klar begründet und nachvollziehbar sein. Der Abgemahnte muss deutlich erkennen welches Fehlverhalten ihm zur Last gelegt wird, damit er sich ggf. dazu äußern kann.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Immobilienbörsen Glossar.
