Kündigung durch den Vermieter -> fristlose Kündigung
Fristlose Kündigung
In Deutschland ist es garnicht so leicht einem Mieter zu kündigen, auch wenn dieser sich nicht vertragsgerecht verhält.
Gehen Sie daher auf Nummer Sicher: diese Punkte müssen Erfüllt sein, damit Sie Ihrem Mieter überhaupt eine fristlose Kündigung zuschicken dürfen.
Der Mieter hat zwei Mietzahlungen nicht oder zu einem erheblichen Teil nicht gezahlt (mindestens eine offene Mietzahlung).
Der Mieter hat über einen Zeitraum von mehr als zwei Terminen offene Mietzahlungen in höhe von zwei Monatsmieten.
Der Mieter hat den Hausfrieden in erheblichem Maße gestört, so dass ein Mietverhältnis nicht länger geduldet werden kann.
Ist einer dieser Punkte erfüllt können Sie Ihrem Mieter eine fristlose Kündigung zuschicken. Gehen Sie aber lieber auf Nummer Sicher und schicken zeitgleich mit der fristlosen eine fristgerechte Kündigung an Ihren Mieter.
Aus der Kündigung muss ein klarer Kündigungsgrund ersichtlich sein.
Denn Ihr Mieter kann innerhalb von zwei Monaten Ihre fristlose Kündigung, durch Nachzahlung der geforderten Mieten, ungültig machen. Durch die zweite Kündigung können Sie sich zum Teil gegen diesen Sonderfall schützen.
Hat der Mieter seine Miete zwar stets gezahlt, aber den Hausfrieden in so erheblichem Maße gestört, dass Vermieter und Nachbarn ein weiteres zusammenleben nicht zugemutet werden kann, gibt es ebenfalls die Möglichkeit fristlos zu kündigen. Allerdings reichen teilweise einmalige "Ausrutscher" nicht aus, stellen Sie deshalb sicher, dass Sie den Grund für die fristlose Kündigung auch nachweisen können.
Ein Musterschreiben für eine fristgerechte Kündigung bei Pflichtverstössen durch den Mieter findet sich hier.
